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Konditionen


Praxis Mirjam Merlin: Der Honorarsatz beträgt 60 Euro je 60 Minuten




Bzgl. der Abrechnung der Behandlungskosten bestehen zwei Möglichkeiten

1. Selbstzahler


Das anfallende Honorar berechnet sich nach jeweiligem Zeitaufwand.
Der Honorarsatz beträgt  60 Euro je 60 Minuten.
Heilpraktiker sind von der Teilnahme am System der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Aus diesem Grund erhalten gesetzlich Krankenversicherte grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens der Krankenkasse.
Informieren Sie sich bitte vor Aufnahme einer Behandlung bei Ihrer Krankenkasse über etwaige Ausnahmen.

2. Privat versichert, privat zusatzversichert, Beihilfe berechtigt


Sie können einen Erstattungsanspruch der Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung geltend machen.
Hierfür erhalten sie eine detaillierte Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (Ge­büH) ggf. mit den allgemein anerkannten Analogziffern.
Das Erstattungsverfahren gegenüber ihrer Versicherung ist eigenverantwortlich durchzuführen. Entstehende Differenzen zwischen der Erstattung ihrer privaten Krankenkasse, Zusatzversicherung oder Beihilfe und der Behandlungskosten sind von Ihnen zu tragen. Etwaige Differenzen sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf die vereinbarte Honorarhöhe.

Entscheiden Sie bitte vor Beginn der Behandlung welches Honorarsystem sie in Anspruch nehmen möchten. Zu einem späteren Zeitpunkt kann für bereits erfolgte Behandlungen keine Änderungen mehr vorgenommen werden.